Wieviel wird das kosten?
Die Vergütung der Rechtsanwältin ist durch das Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG) gesetzlich festgelegt. Das RVG hat am 01. Juli 2004 die Bundesgebührenordnung für Rechtanwälte (BRAGO) abgelöst.
Rechtsanwältin Kathrin Behnisch rechnet ihre Gebühren nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen ab. Die entstehenden Kosten können - wenn vorhanden - vollständig von der Rechtsschutzversicherung übernommen oder ggf. von der Gegenseite erstattet werden.
Es werden alle Rechtsschutzversicherungen akzeptiert. Die Deckungsanfrage wird von uns ausgeführt, wenn nach Auskunft des Mandanten ein Eintritt der Versicherung möglich erscheint.