Kosten

Die Höhe der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Kosten richten sich dabei nach einem vorgegebenen Gebührenrahmen oder nach dem Streitwert der vertretenen Angelegenheit.

Sie können mit unserer Kanzlei aber auch individuell eine Honorarvereinbarung vereinbaren.

Sind Sie rechtsschutzversichert, dann kommen in der Regel keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu, ausgenommen der von Ihnen vereinbarten Selbstbeteiligung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Aber auch ohne eine Rechtsschutzversicherung trägt die Gegenpartei Ihre Rechtsanwaltsgebühren, sowie etwaige Gerichtskosten, wenn zu Ihren Gunsten entschieden wird.

Als ADAC-Mitglied genießen Sie eine kostenfreie Beratung gemäß Ihren Mitgliedsbestimmungen.

Im Falle einer Beratung von Verbrauchern ohne nachfolgende Vertretung kann eine Beratungsgebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. (§ 34 RVG) entstehen.

Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass etliche Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich eine Erstberatung übernehmen. Wir arbeiten mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Konkrete Angaben zu den entstehenden Gebühren oder Honorarvereinbarungen erfordern die genaue Kenntnis Ihres Einzelfalles und können in einem gemeinsamen Gespräch gerne persönlich erörtert werden.